MOLEVAC Suspension 25 ml
Abb. ähnlich
PZN | 00683507 |
Anbieter | INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH |
Packungsgröße | 25 ml |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Suspension zum Einnehmen |
Produktname | Molevac |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Pyrvinium hemiembonat |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Nehmen Sie das Arzneimittel ein. Bei Kindern kann die Suspension mit Wasser oder Fruchtsaft verdünnt gegeben werden. Vor Gebrauch gut schütteln.
Dauer der Anwendung?
Die Behandlung sollte nach 2-4 Wochen wiederholt werden.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und zu Kopfschmerzen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Der Wirkstoff hemmt bei Madenwürmern (Oxyuren) die Aufnahme von Glucose. Dadurch kommt es zu einer Störung des Stoffwechsels der Madenwürmer, was in der Folge zum Absterben der Parasiten führt.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Leberschäden
- Entzündliche Darmerkrankung
- Nierenversagen
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 1 Jahr: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Bauchschmerzen
- Übelkeit
- Erbrechen
- Kopfschmerzen
- Durchfall durch Arzneimittel
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Während der Behandlung sind geeignete schwangerschaftsverhütende Maßnahmen durchzuführen.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker